13.9.2024, Internat. Tag Nachtflugverbot

Erklärung: Internationaler Tag für Nachtflugverbot an Flughäfen
13. September 2024

Starts und Landungen während der Nacht sind eine unzumutbare Belastung mit besonders gesundheitsschädlichen Folgen für alle Menschen im Umfeld von Flughäfen. Sie sind überflüssig und vermeidbar. Absolute Ausnahmen, etwa medizinische Notfälle, stehen der Untersagung von Nachtflügen an Flughäfen nicht im Wege. Nachtflüge an Flughäfen müssen unverzüglich eingestellt werden. Der Schaden für Gesundheit und Klima steht in keinem Verhältnis zu irgendeiner angeblichen Notwendigkeit von Starts und Landungen in der Nacht.

Es ist sehr bemerkenswert, dass im Bereich des Flugverkehrs selbst einfachste Maßnahmen zur Reduzierung der gesundheits- und klimaschädlichen Auswirkungen des Flugverkehrs nicht oder nur teilweise umgesetzt werden.
So gibt es beispielsweise an den meisten Flughäfen kein 8-stündiges Nachtflugverbot!
Deshalb haben mittlerweile Über 120 Initiativen und Organisationen aus 16 Ländern den 13. September zum „Internationalen Tag für das Nachtflugverbot an Flughäfen“ erklärt – als dauerhafte Erinnerung, bis ein 8-stündiges Nachtflugverbot an Flughäfen vollständig umgesetzt ist.

Für mehr Informationen und zur Liste der Unterzeichnenden: http://www.nachtflugverbot.org/

Erklärung zum Internationalen Tag gegen Fluglärm (englisch), pdf aktueller Stand, 13. September 2024: 120 Initiativen und Organisationen aus 16 Ländern

 

Lesen Sie auch dazu unsere Pressemitteilung zur Situation am Hamburger Flughafen:

Internationaler Tag für das Nachtflugverbot an Flughäfen am 13. September 2024

>  In 98 von 100 Nächten stört Fluglärm den Schlaf

Hamburg, 11.09.2024

Erholsamer Schlaf ist (über-)lebensnotwendig. Aus diesem Grund existiert in Deutschland eine allgemeine Nachtruhe von 22 Uhr bis 06 Uhr. Die allseitige Beachtung dieser Vorgabe ermöglicht eine Schlafdauer von zumindest acht Stunden, so wie es die Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit langem für die dauerhafte Gesunderhaltung empfiehlt.

In der mehr als 50 Jahre alten Betriebsgenehmigung des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens wird - sehr zum Leidwesen der vom Fluglärm geplagten Bürgerinnen und Bürger - eine für die Regeneration wertvolle nächtliche Ruhestunde abgeschnitten und stattdessen Starts und Landungen bis 23 Uhr erlaubt. Und über die sogenannte „Nachtflugbeschränkung“ werden sogar An- und Abflüge bis Mitternacht pauschal zugelassen, sofern die Airlines angeben, dass die nächtliche Verspätung angeblich unvermeidbar sei bzw. gewesen wäre.

Das Resultat dieses allzu laxen Umgangs mit der Gesundheit der Fluglärmbetroffenen lässt sich an der minimalen Anzahl an Nächten ohne Starts und Landungen nach 23 Uhr ablesen. Anhand der Daten des eigenen Fluglärm-Messnetzes (Flughafen Tages-Statistik (dfld.de)) wird deutlich, dass im Zeitraum vom 30.05. bis zum 06.09.24 in 98 von 100 Nächten insgesamt 573 nächtlich verspätete Starts und Landungen außerhalb der offiziellen Betriebszeit nach 23 Uhr am Helmut Schmidt-Airport stattgefunden haben. Dieses Ergebnis offenbart, dass die bestehende Nachtflugbeschränkung völlig unzureichend ist, um einen angemessenen Schutz der Bevölkerung vor krankmachendem nächtlichen Fluglärm zu erzielen!

Um auf diesen gravierenden Missstand aufmerksam zu machen, hat die BAW HH|SH - zusammen mit 95 weiteren Initiativen und Vereinen aus 13 Ländern - den 13. September 2024 zum „Internationalen Tag für das Nachtflugverbot an Flughäfen“ erklärt. Gemeinsam fordern wir ein mindestens achtstündiges Nachtflugverbot an allen Flughäfen. Etwaige Ausnahmen für medizinische Notfälle stehen dieser strikten Regelung nicht im Wege.

René Schwartz, Sprecher der BAW HH|SH, betont mit Blick auf die Zustände am Helmut Schmidt Airport: „Die Liste an Versuchen von Politik, Verwaltung sowie des kommerziellen Flughafenbetreibers, das am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen bestehende Belastungsübermaß einzudämmen, ist ebenso lang wie erfolglos. Statt der diversen Punktepläne1 reicht eine einzige Vorgabe: Ein echtes Nachtflugverbot werktags von 22 Uhr bis 06 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 22 Uhr bis 08 Uhr. Sechszehn bzw. vierzehn Stunden Betriebszeit sind absolut hinreichend, um das luftverkehrsgebundene Mobilitätsinteresse der Bevölkerung zu bedienen!“

 

BAW-Pressemeldung: Internationaler Tag für Nachtflugverbot (pdf)

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