Schutzbestimmungen für die Bevölkerung werden am "Helmut Schmidt-Airport" systematisch umgangen!
Die Auswertungen der Bürgerinitiative für die Reduzierung der Belastungen durch Luftverkehr in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) zur Nichteinhaltung der verbindlich festgeschriebenen betrieblichen Einschränkungen (Nachtflugbeschränkung und Bahnbenutzungsregeln) am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen belegen eindrucksvoll, wie sehr die berechtigten Belange des aktiven Fluglärmschutzes zum Schutz der Bevölkerung vor vermeidbarem - d.h. unzumutbarem - Fluglärm seitens der Verantwortungsträger in Verwaltung und Politik ignoriert werden. Allein "Punktepläne" aufzustellen, anstelle wirksamer Maßnahmen, ist unzureichend. Sehen Sie hierzu folgende Präsentationen aus der 10. Sitzung der "Allianz für Fluglärmschutz" vom 21.02.19:
1. Bahnbenutzungsregelung (pdf)
2. Nachtflugbeschränkung (pdf)
Gegen alle Regeln?
... Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde handelt es sich bei der Bahnbenutzungsregelung um einen Teil der Flughafengenehmigung nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Diese regelt die Bahnbenutzung für alle Benutzer des Flughafens und für die Deutsche Flugsicherung (vgl. zur Rechtsstellung der Flugsicherung §§ 27c und 27d LuftVG) verbindlich. ...
Im Jahr 2017 wurde an 277 von 365 Betriebstagen (BT) nicht regelkonform gestartet. Von 365 Nächten (jeweils ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages sowie 6 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages) im Jahr 2017 wurde die BBR 2.3 nur in einer einzigen Nacht, am 03.-04.11.17 aktiv eingehalten. Weiterlesen im BAW-BLOG
Fader Beigeschmack
„Vielleicht ist es übertrieben, den Hamburger Flughafen einen rechtsfreien Raum zu nennen. Aber wenn es um das Thema Fluglärm geht, kommt das der Sache nahe“ ist es in der ZEIT vom 8. Januar 2018 zu lesen.
Ende der Privilegien
Der Begriff „Compliance“ steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Vorgaben und die Erfüllung weiterer wesentlicher (z.T. vom Unternehmen selbst gesetzter) ethisch–moralischer Standards sowie fachlicher Anforderungen. .... Die Belange der vom Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden in den für den Flughafenbetrieb (und dessen Entwicklung) entscheidenden Schaltstellen unzureichend vertreten. Im Gegensatz dazu erhält die FHG z.B. bei Senatsanfragen oder bei Befragungen im Umweltausschuss die Möglichkeit, ihre Belange und Sichtweisen direkt vorzutragen. Und dies dann sogar stellvertretend für den Hamburger Senat!