Geltende Nachflugbeschränkungen für die Bevölkerung werden am "Helmut Schmidt-Airport" systematisch missachtet!
Die Auswertungen der Bürgerinitiative für die Reduzierung der Belastungen durch Luftverkehr in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) zur Nichteinhaltung der Nachtflugbeschränkung am innerstädtisch gelegenen Hamburger Flughafen.
Licht am Ende des Tunnels?
Am „Helmut Schmidt-Airport“ herrscht zwischen 23 Uhr und 06 Uhr formal Betriebspause. Ausgenommen sind Linien- und Touristikflüge mit nachweisbar unvermeidbaren Verspätungen. Auf diese Weise soll (zumindest theoretisch) den vom Fluglärm betroffenen (erwachsenen) Bürgerinnen und Bürgern „nur“ ein Schlafdefizit ggü. den Empfehlungen von internationalen Schlafforschern von einer Stunde pro Nacht aufgebrummt werden – bei Jugendlichen, Kindern und Kleinkindern fällt der allnächtliche Mangel an erholsamen Schlaf entsprechend größer aus. Außerdem summiert sich Schlafmangel auf, mit fatalen Folgen für die Leistungsfähigkeit in Schule und Beruf …
Im Jahr 2018 waren 85 % der nächtlich verspäteten Starts und Landungen von Linien- und Touristikflügen am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“ nachgewiesenermaßen vermeidbar. Dies bedeutet, dass 1.017 der 1.191 nach 23 Uhr stattgefundenen Flüge laut Regelwerk (s.o.) nicht hätten stattfinden dürfen! Unstreitig ist, dass Personalmangel, schlechte Planung, mangelhafte Wartung, Unterbezahlung, sonstige Minderleistungen usw. vermeidbar sind
Nachtraub
Erholsamer Schlaf ist (über-)lebensnotwendig. Aus diesem Grund existiert in Deutschland eine allgemeine Nachtruhe von 22 Uhr bis 06 Uhr. Die allseitige Beachtung dieser Vorgabe ermöglicht eine Schlafdauer von zumindest acht Stunden, so wie es die Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit langem empfiehlt.
Am „Helmut Schmidt-Airport“ wird die Nacht immer mehr zum Tag gemacht. Im Jahr 2018 fanden während der Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 06 Uhr insgesamt 8.660 Starts und Landungen statt – ein neuer Allzeitrekord. Gegenüber dem Jahr 2011 stellt dies eine Steigerung von 68 % dar, obwohl die Anzahl der gesamten Flugbewegungen an diesem Standort seitdem sogar um 1 % abgenommen hat. Beleg dafür, dass durch die Fluggesellschaften gezielt in die besonders sensible Nachtzeit ausgewichen wird, um das Geschäftsmodell weiter in Richtung Gewinnmaximierung Profitgier zu trimmen.
Erfolgskontrolle!
Die Liste an Versuchen der Politik, der Verwaltung sowie des kommerziellen Flughafenbetreibers (FHG), das am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen bestehende Belastungsübermaß einzudämmen, ist ebenso lang wie erfolglos:
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- „10 Punkte-Plan“ der Hamburgischen Bürgerschaft vom April 2014
- „16 Punkte-Plan“ der Hamburgischen Bürgerschaft vom Januar 2015
- „Pünktlichkeitsoffensive“ der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) vom Mai 2016
- Entgeltnovellierung der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) vom Juni 2017
- Gewinnabschöpfungsverfahren der Hamburger Umweltbehörde (BUE) vom März 2018
- Bearbeitungsgebühr der Hamburger Umweltbehörde (BUE) vom Juli 2018
- „21 Punkte-Plan“ des Hamburger Senats vom September 2018
- „25 Punkte-Plan“ von Bund, Ländern und Luftverkehrswirtschaft vom Oktober 2018
Offiziell unterliegt die Kontrolle der Einhaltung der Schutzbestimmungen für die Bevölkerung (Nachtflugbeschränkung sowie Bahnbenutzungsregelung) der Hamburger Umwelt- sowie Wirtschaftsbehörde. Beide haben die Pflicht, im Falle von Missachtungen der Schutzbestimmungen zielgerichtete Sanktionen auszusprechen. Während die Umweltbehörde bei der Ahndung der Verstöße gegen die Nachtflugbeschränkung auf einem guten Weg zu sein scheint, verweigert die Wirtschaftsbehörde bisher jegliche Kontrolle zur Einhaltung der Bahnbenutzungsregeln. Dass sie hierzu als planfeststellende Behörde jedoch verpflichtet ist, ignoriert sie. Und der Hamburger Senat lässt dies einfach durchgehen …