Vetternwirtschaft

Seit 30.09.2009 gilt der Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) für alle öffentlichen Unternehmen der Stadt. Als Unternehmen mit mehrheitlich städtischer Beteiligung unterliegt der kommerzielle Betreiber des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens (Flughafen Hamburg GmbH – FHG) dem HCGK. Im Punkt 4.1.4 der HCGK wird geregelt, dass die Geschäftsführung der FHG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen hat sowie auf deren Beachtung hinwirkt.

Ist die Freie und Hansestadt Hamburg (bzw. die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement – HGV) Allein- oder Mehrheitsgesellschafterin, gibt sie ihren Unternehmen Zielbilder vor. Für den „Helmut Schmidt-Airport“ lauten diese:
(1) Betreiben eines leistungsfähigen Verkehrsflughafens,
(2) Optimierung der verkehrlichen Anbindung der Metropolregion,
(3) Umsetzung gesamt- und regionalwirtschaftlicher sowie verkehrs- und umweltpolitischer Konzepte,
(4) Effiziente und ergebnisorientierte Betriebsführung sowie
(5) Berücksichtigung der sonstigen öffentlichen Interessen nach Maßgabe des Senats und Mitwirkung am übergeordneten Hamburg Marketing im Rahmen der eigenen Aufgaben und Orientierung am aktuellen Leitbild der FHH.

Der Punkt „Durchführung einer aktiven Nachbarschaftspolitik zur Förderung des gedeihlichen Miteinanders vom Flughafen und den umliegenden Anwohnern“ wird erst als dritter Unterpunkt des dritten Teilziels genannt. Dies erklärt auch, warum es um die Einhaltung der langjährig vielfach festgeschriebenen Schutzbestimmungen für die Bevölkerung (Nachtflugbeschränkung und Bahnbenutzungsregelung) am „Helmut Schmidt-Airport“ derart schlecht bestellt ist.

Hintergrundfoto Rathaus Hamburg von: Manne1409, pixabay

Compliance

Der Begriff „Compliance“ steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und regulatorischer Standards sowie die Erfüllung weiterer wesentlicher (in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter) ethischer Standards und Anforderungen. Zumindest auf dem Papier ist in Hamburg diesbezüglich alles zufriedenstellend geregelt. In Bezug auf die Interessenskonflikte beim Betrieb des Hamburger Verkehrsflughafens scheint bei den Entscheidungsträgern (w/i/m) in Politik und Verwaltung jedoch „No Compliance, please“ das vorherrschende Motto zu sein. Der Nepotismus greift um sich.

Nachdem Harald Rösler (SPD) über Jahre Aufsichtsratsmitglied der kommerziellen Flughafenbetreibergesellschaft (FHG), gleichzeitig Leiter des die Flughafensuprastruktur genehmigenden Bezirksamtes (BA Nord) sowie zusätzlich auch noch Vorsitzender der fachlich beratenden Fluglärmschutzkommission (FLSK) war, geht das Gemauschel nun in eine neue Runde: Dem kommissarischen Leiter des Bezirksamtes Nord, Ralf Staack, wurde der vakante FHG-Aufsichtsratsposten von Herrn Rösler zugeschoben

Alles aus einer Hand

Da die Interessen der Haupteigentümerin des „Helmut-Schmidt-Airports“, die der Stadt Hamburg, alleinig durch die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) vertreten werden, dominieren die Wirtschaftszwänge über dem Wohl der Allgemeinheit. Formal angesiedelt ist die HGV in der Hamburger Wirtschaftsbehörde (BWVI). Diese ist wiederum gleichzeitig antragstellende, genehmigende und kontrollierende Fachbehörde für die aktuell stattfindende sowie weiterhin geplante Flughafenerweiterung. Da wird dann schnell aus einem planfeststellungspflichtigen Vorgang mit umfassender Umweltverträglichkeitsprüfung eine schlichte Plangenehmigung. „Alles aus einer Hand“, wie man in der Hamburger Verwaltung gerne zu sagen pflegt, bekommt durch dieses Gebaren eine ganz andere tragende Bedeutung!

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Foto: athree23, pixabay

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