13.9.2024, Internat. Tag Nachtflugverbot
Internationaler Tag für Nachtflugverbot an Flughäfen
Als Signal gegen die unzumutbare Verletzung der Rechte der Menschen an und um Flughäfen
Jede Tonne Kohlendioxid, die bei der Verbrennung von Kerosin entsteht, schadet dem Klima dreifach. Während 80 % der Menschen auf unserer Erde nicht fliegen, belasten die verbleibenden 20 % den Planeten mit ihrem Mobilitätsverhalten weit überproportional.
Außerdem rauben Fluglärm und Flugdreck in den An- und Abflugschneisen sowie im Nahbereich der Flughäfen den dort lebenden Menschen gesunde Lebensjahre und führen dazu, dass die Kinder und Jugendlichen dort schlechter lernen können.
Alles tragende Gründe dafür, den Luftverkehr nachhaltig zu reduzieren. Dafür setzt sich die BAW HH|SH ein. Unterstützen Sie uns!
Wir brauchen einen gerechten Übergang vom Flugverkehr zur klimafreundlichen Mobilität.
Die CO2-Emissionen (Halbstreckenprinzip) durch den Hamburger Flughafen betrugen im Jahr 2020 wegen der Corona-Krise "nur" ca. 80 % des im Hamburger Klimaplan festgelegten Klimabudgets für 2030! Es gab nur ein sehr reduziertes Flugaufkommen.
Zum sechsten Mal in Folge reißt der Hamburger Flughafen 2021 das CO2-Budget von 30.750 Tonnen pro Monat. Wo bleiben die Maßnahmen von Senat Hamburg mit seinen Fachbehörden, damit sich dieser klimaschädliche Trend in 2022 nicht weiter fortsetzt?!
Es muss sich noch sehr viel tun, damit auch zukünftig das CO2-Budget (gestrichelte Linie) eingehalten werden kann. Die vorgesehenen bodenbezogenen CO2-Reduktionsmaßnahmen am Hamburger Flughafen sind lächerlich im Verhältnis zur luftseitigen Klimalast. Allein auf Scheinlösungen zu setzen (EU-ETS, CORSIA, PtL-Kerosin) heißt das Problem zu negieren.
Die Schere zwischen „Soll“ (blaue Balken) und „Ist“ (rote Balken) bzgl. der luftverkehrsbezogenen CO2-Emissionen geht immer weiter auseinander.
Gefordert sind bis 2030 minus 44,6 % ggü. 1990. Im Jahr 2018 sind es jedoch 276 % über der Zielmarke!
Der Hamburger Klima(schutz)plan droht zu scheitern. Bis zum Jahr 2030 soll die Hamburger Klimalast gegenüber dem Referenzjahr (1990) um 55 % abnehmen. Der Verkehrssektor (und hier insbesondere der Luftverkehr) vermasselt die ansonsten gute Bilanz. Anstatt seit 1990 rückläufig zu sein, steigen die luftverkehrsbezogenen CO2-Emissionen deutlich an. Es ist jedoch in keiner Weise hinnehmbar, dass ausgerechnet der umweltschädlichste Verkehrsträger scheinbar einen „Freiflugschein“ besitzt.
Die fluglärmbedingten immateriellen Gesundheitskosten sowie die konkreten Gesundheitsschäden für die insgesamt ca. 250.000 vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Schleswig-Holstein belaufen sich auf ca. 24,8 Mio. Euro pro Jahr!
Ein Negativbetrag, der bislang in keiner Bilanz auftaucht. Bisher verfügt der kommerzielle Flughafenbetreiber (Flughafen Hamburg GmbH – FHG) über ein kostenloses Lärmkontingent. Dieses wurde 1998 festgelegt und seitdem weder den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen noch den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Lärmfolgeforschung angepasst, d.h. verringert. Derartige Verschmutzungszertifikate zu Lasten Dritter (Freizeichnung zum Austrag (Emission) von Schadstoffen in die Umwelt) sind nicht mehr zeitgemäß und gehören daher abgeschafft!
Bisher wurde vom Flughafenbetreiber und von den Verantwortungsträgern in Politik und Verwaltung lediglich der monetäre Gewinn durch den Passagier- und Frachttransport betrachtet. Nunmehr ist zu fordern, dass bei der jährlichen Flughafenbilanz stets die verursachten Lärmkosten mit angegeben werden. Fluglärm hat seinen Preis – dieser ist durch die Belastungsverursacher zu entrichten und nicht (wie bisher) durch die Betroffenen!
Jede/r kann etwas tun, z. B. auf nicht notwendige Flüge verzichten.
Wir unterstützen diese Aktionen bzw. sind Teil dieser Netzwerke:
#NoFlyHAM: Der BAW-Blog mit Beiträgen zur nachhaltigen Reduzierung der luftverkehrsbedingten Belastungen in Hamburg und Schleswig-Holstein
Der Betrieb des innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafens „Helmut Schmidt“ – inmitten einer dicht besiedelten Metropolregion – bedingt die umfassende Rücksichtnahme auf die vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowohl im Nahbereich um den Flughafen als auch in den An- und Abflugschneisen bis weit in das Umland hinaus. Die strikte Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Schutzbestimmungen für die Bevölkerung ist hierfür eine zwingende Grundvoraussetzung!
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