Die externen Kosten des Luftverkehrs

Fluglärm hat seinen Preis: Lärmfolgekosten in Hamburg

Das Ergebnis der auf Daten des Umweltbundesamtes (2018; 2019) sowie eigenen Erhebungen basierenden Berechnung lautet: Die fluglärmbedingten immateriellen Gesundheitskosten sowie die konkreten Gesundheitsschäden für die insgesamt ca. 250.000 vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Schleswig-Holstein belaufen sich auf ca. 24,8 Mio. Euro pro Jahr!

Ein Negativbetrag, der bislang in keiner Bilanz auftaucht. Bisher verfügt der kommerzielle Flughafenbetreiber (Flughafen Hamburg GmbH – FHG) über ein kostenloses Lärmkontingent. Dieses wurde 1998 festgelegt und seitdem weder den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen noch den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Lärmfolgeforschung angepasst, d.h. verringert. Derartige Verschmutzungszertifikate zu Lasten Dritter (Freizeichnung zum Austrag (Emission) von Schadstoffen in die Umwelt) sind nicht mehr zeitgemäß und gehören daher abgeschafft!

Fluglärm hat seinen Preis – dieser ist durch die Belastungsverursacher zu entrichten und nicht (wie bisher) durch die Betroffenen!

Externe Kosten, verursacht durch Inlandsflüge von und zum Hamburger Verkehrsflughafen im Vergleich zu entsprechenden Kosten im Bahnverkehr

Im November 2016 hat die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens beschlossen. Mittelfristig sollen die Treibhausgasemissionen Deutschlands bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 reduziert werden. Für den Verkehrssektor ist ein Reduktionsbeitrag von 40 – 42 % gegenüber 1990 vorgesehen, um die Klimaschutzziele für das Jahr 2030 zu erreichen. Hierzu zählt auch der nationale Luftverkehr. Die Treibhausgasemissionen des durch die deutschen Verkehrsflughäfen induzierten Luftverkehrs sind zwischen 1990 und 2014 jedoch um ca. 85 % gestiegen. Dieser Zuwachs resultierte ausschließlich aus dem internationalen Luftverkehr (aus Deutschland abgehende bzw. eingehende Flüge).

Im Jahr 1990 betrugen die deutschen Treibhausgasemissionen im Sektor „Verkehr“ insgesamt 164 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. Im Jahr 2017 lagen sie mit 170,6 Mio. Tonnen sogar über dem Wert von 1990. Das Sektorziel der Bundesregierung, welches unter der Maßgabe erarbeitet worden war, den Klimawandel auf im globalen Mittel unter 2 °C zu begrenzen, liegt für 2030 bei 95 – 98 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. Es ist aktuell nicht zu erkennen, wie die Bundesregierung dieses Ziel (ohne Taschenspielerbilanzierungstricks) auch nur annähernd erreichen will …

Bei einer Verlagerung der innerdeutschen Passagiere von und zum Hamburger Flughafen auf die Bahn, würde der Gesellschaft ein Umwelt-, Klima- und Gesundheits­schaden in Höhe von 250 Mio Euro pro Jahr erspart werden!

Die externen Gesundheits-, Umwelt- und Klimakosten bilden als Geldbetrag die negativen Begleiterscheinungen des Verkehrs ab:

Schlechte Luft erzeugt Atemwegserkrankungen, Treibhausgasemissionen heizen das Klima auf. Lärm führt zu Schlafstörungen und ruft psychischen Stress hervor. Zerschnittene und asphaltierte Flächen beeinträchtigen unsere Lebensqualität und zerstören die Artenvielfalt. Im Ergebnis ein Milliardenschaden für die Gesellschaft. Externe Kosten zeigen somit auch auf, wie teuer unterlassener Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz für die Gesellschaft ist. Sie untermauern damit die ökonomische Notwendigkeit anspruchsvoller Schutzziele.

Die Internalisierung der externen Kosten des Verkehrs erfolgt dadurch, dass bisher von der Gesellschaft zu tragende Allgemeinkosten zum Bestandteil der einzelwirtschaftlichen Kostenrechnung gemacht werden. Hierbei wird das Ziel verfolgt, die durch die jeweiligen Belastungen (Schäden) auftretenden externen Kosten mit Hilfe von Preisen dem Verursacher zuzurechnen (Verursacherprinzip). Die verursachergerechte Internalisierung der externen Kosten stellt daher einen wichtigen Nachhaltigkeitsaspekt dar. Da dies bisher nur unzureichend geschieht, gibt es keine hinreichenden wirtschaftlichen Anreize, die Belastungen für Mensch, Natur und Umwelt entsprechend zu senken. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion weniger schädlicher Techniken und Produkte.

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Internalisierung der externen Gesundheits-, Umwelt- und Klimakosten des Deutschen Luftverkehrs

Externe Kosten des Verkehrs sind Folgekosten, die durch Mobilität entstehen, aber nicht von den Verkehrsteilnehmern selbst getragen werden. Stattdessen werden diese Kosten auf die Allgemeinheit oder auf kommende Generationen abgewälzt, durch Einbußen an Lebensqualität, durch höhere Steuern oder Krankenversicherungsbeiträge. Vermeiden, verbessern, verlagern – dies sind die drei Möglichkeiten zur Absenkung der externen Kosten des Verkehrs. Den mit Abstand größten Hebel bietet die Verlagerung hin zu Verkehrsträgern mit geringen externen Kosten.

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Externe Kosten des Verkehrs in Deutschland

Straßen-, Schienen-, Luft- und Binnenschiffverkehr 2017
Schlussbericht Zürich, 21. August 2019
Allianz pro Schiene e.V.


Die externen Kosten des Luftverkehrs Inland
Der Anteil des inländischen Luftverkehrs an den externen Kosten des Verkehrs beträgt rund 1% oder 1,3 Mrd. Euro. Etwas mehr als die Hälfte (56%) davon ist auf die Klimakosten zurückzufüh-ren. Weitere 21% auf die Vor- und nachgelagerten Prozesse, 16% auf Luftschadstoffe, 5% auf den Lärm, 1% sind Natur und Landschaftskosten und rund 0,3% auf Unfälle.
Externe Kosten des Verkehrs in Deutschland (pdf)

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